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Allgemeine Informationen zum Thema Stiftung

1. Allgemeines

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es (Erich Kästner)

Was ist eine Stiftung?

Stiftungen besitzen und verwalten Vermögen, mit deren Hilfe insbesondere gemeinnützige Zwecke, sozialer oder kultureller Ausrichtung verwirklicht werden.


Warum stiften Menschen ihr Vermögen für andere?

Viele Menschen haben den Wunsch, für andere Gutes zu tun. Sie wollen helfen oder auch ihre Dankbarkeit zeigen für Glück, dass ihnen im eigenen Leben zuteil wurde oder dafür, dass sie von schweren Schicksalsschlägen verschont blieben.

Manche sind auch ihrer Heimat besonders verbunden, wollen sich über den Tod hinaus ein besonderes Andenken erwerben oder ihr Lebenswerk den zukünftigen Generationen sichern.
Stiftungen sind der Zukunft zugewandt.


Was ist das Besondere an einer Bürgerstiftung?

Anders als bei den "klassischen" Stiftungen steht bei Bürgerstiftungen die Besonderheit in der Verbindung vieler Stifter, die mit kleineren und größeren Zuwendungen zum Entstehen und Wachsen des Vermögens "ihrer" Bürgerstiftung vor Ort beitragen.
Das besondere Potential bei Bürgerstiftungen liegt gerade auch in der Möglichkeit jedes Einzelnen, neben finanziellen Mitteln in jeder Höhe, auch durch das Einbringen von Ideen und Arbeitskraft zum Gelingen beitragen zu können.

Die wesentlichen Merkmale einer Bürgerstiftung sind:

  • Eine selbstständige und unabhängige Institution
  • die Förderung verschiedener gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke
  • in einem geografisch begrenzten, d. h. lokalen oder regionalen Wirkungsraum
  • langfristiger Vermögensaufbau
  • offene Organisationsstruktur und Mittelvergabe.

Wo liegt der Unterschied zwischen einer Stiftung und einer Spende?

Die Stiftung:

Durch eine Zustiftung wird das Vermögen einer bereits bestehenden Stiftung erhöht. Die Zustiftung fließt dem Kapital dieser Stiftung zu und darf nicht verbraucht werden. Sie trägt dazu bei, die Erträge nachhaltig zu vergrößern.

In der Bürgerstiftung Aßlar sind Zustiftungen ab 500,-- € ausreichend und willkommen.


Die Spende:

Die Spende ist ein ideales Mittel, um ein bestimmtes Anliegen kurzfristig zu unterstützen.
Anders als eine Zustiftung dürfen Spenden nicht dem Stiftungsvermögen zugeführt werden, sondern müssen bis zum Ende des nächsten Jahres ausgegeben werden.

Als Spende ist grundsätzlich jeder Betrag ausreichend und willkommen.

2. Steuerliche Behandlungen von Zustiftungen und Spenden

Unsere Stiftung ist Steuer befreit.
Wer an sie spendet oder ihr zustiftet, kann diese Zuwendungen ganz oder teilweise als Sonderausgaben bei seiner Steuererklärung geltend machen. Damit wird das zu versteuernde Einkommen und mit ihm die zu zahlende Steuer geringer.


3. Wer kann stiften?

Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also voll geschäftsfähig ist, aber auch sogenannte juristische Personen wie beispielsweise Vereine oder Unternehmen, können sich als Stifter betätigen.

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Stiftungsgremien


Die Bürgerstiftung Aßlar ist eine selbstständige, gemeinnützige Stiftung.
Gemäß ihrer Satzung wird sie geleitet vom Vorstand und überwacht und mit gestaltet vom Stiftungsrat und der Stiftungsversammlung.

Der Vorstand ist seit Stiftungsgründung im Amt.
Die Aufgaben des Stiftungsrates wurden bis zum 4. Juni 2007 vom Ältestenrat der Stadt Aßlar übernommen.

In der ordentlichen Mitgliederversammlung vom selben Tag wurde der Rat neu besetzt.


Mitglieder des Vorstandes:

Amt

Name

Adresse

Vorsitzender

Roland Esch

35614 Aßlar-Berghausen
Haupstraße 52

Stellv.
Vorsitzender

Marc Kaiser

Eins A Markt

35614 Aßlar
Walbergraben 4

Kassierer

Matthias Nowack

Sparkassen Filiale
Aßlar

35614 Aßlar
Hauptstraße 18

Mitglied

Christian Schwarz

Bürgermeister
der Stadt Aßlar

35614 Aßlar
Mühlgrabenstr. 1

Mitglied

Erhard Peusch

35614 Aßlar-Werdorf
Grabenstr. 9


Mitglieder des Stiftungsrates:

Amt

Name

Straße

Ort

Vorsitzender

Klaus Schlegel

Spitzlingsgraben 5

35614 Aßlar

Schriftführer

Axel Schaaf

Loher Str. 5

35614 Aßlar

Mitglied

Bruno Muskat

Bornstraße 12

35614 Aßlar

Mitglied

Bernhard Teschler

Schulstraße 9

35614 Aßlar-Werdorf

Mitglied

Gert Müller

Am Fischloch 5

35614 Aßlar-Werdorf

Mitglied

Katharine Schäfer

 

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Historie zur Gründung der Bürgerstiftung Aßlar

Stadtverordnetenversammlung vom 28. 04. 2003

Gemeinsamer Antrag des Bürgermeisters sowie der Fraktionen SPD, FWG, CDU, FDP und Bündnis ´90/Die Grünen vom 15.04. 2003

"Erweiterung des Stiftungszweckes der Dr. Hans-Bruns-Stiftung sowie Leistung einer jährlichen Zustiftung."


Ältestenrat vom 27. 04. 2005

Mitteilung des Bürgermeisters dass der Leiter der Abteilung Stiftungen des RP Gießen die Zusage eines Referenten hat, beschlusstechnische Abläufe in den städt. Gremien zu erläutern.


Ältestenrat vom 26. Oktober 2005

Beschluss zur Teilnahme am 1. Stiftertag am 9. 12. 2005 in Wiesbaden.


Ältestenrat vom 01. 02. 2006

TOP 5 für die Sitzung der StV vom 24. 02. 2006
"Vorlage einer Verfassung zur geplanten Bürgerstiftung"


Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02. 02. 2006

Empfehlungsbeschluss an den Magistrat zum Abschluss des Stiftungsgeschäftes auf Grundlage des Verfassungsentwurfes.

Sitzung des Magistrats vom 20. Februar 2006

a) Beschluss zum Abschluss des Stiftungsgeschäfts

b) Beschluss zur Bereitstellung des Grundkapitals in Höhe von 110.000,-- €

c) Beschluss – Mitteleinstellung im Haushalt in Höhe von insges. 50.000,-- €
Zur Verfügung Stellung im Sinne eines "fund-matching". Bei nicht Ausschöpfung der Mittel soll der verbleibende Restbetrag als weitere Zustiftung auf das Konto der Stiftung überwiesen werden.


Stadtverordnetenversammlung vom 20. Februar 2006

Mitteilung des Beschlusses des Magistrats vom 20. 02. 2006


03. April 2006 Gründung der Bürgerstiftung Aßlar

Anerkennung der Bürgerstiftung Aßlar durch die Stiftungsaufsicht bei Regierungspräsidenten Gießen und Überreichung der Stiftungsurkunde durch Regierungspräsident Schmied.

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Aktuelles

November 2023
Spende der Sparkasse Wetzlar
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Januar 2023
Bürgerstiftung spendet 5000 Euro
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Volksbank Mittelhessen eG
IBAN:
DE87 5139 0000 0038 5078 00
BIC: VBMHDE5F

Sparkasse Wetzlar
IBAN:
DE33 5155 0035 0002 0480 80
BIC: HELADEF1WET

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