Wir
über uns
Allgemeine
Informationen zum Thema Stiftung
1. Allgemeines
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
(Erich Kästner)
Was ist eine Stiftung?
Stiftungen besitzen und verwalten Vermögen, mit deren Hilfe
insbesondere gemeinnützige Zwecke, sozialer oder kultureller
Ausrichtung verwirklicht werden.
Warum stiften Menschen ihr Vermögen für andere?
Viele Menschen haben den Wunsch, für andere Gutes zu tun.
Sie wollen helfen oder auch ihre Dankbarkeit zeigen für Glück,
dass ihnen im eigenen Leben zuteil wurde oder dafür, dass sie
von schweren Schicksalsschlägen verschont blieben.
Manche sind auch ihrer Heimat besonders verbunden, wollen sich
über den Tod hinaus ein besonderes Andenken erwerben oder ihr
Lebenswerk den zukünftigen Generationen sichern.
Stiftungen sind der Zukunft zugewandt.
Was ist das Besondere an einer Bürgerstiftung?
Anders als bei den "klassischen" Stiftungen steht bei
Bürgerstiftungen die Besonderheit in der Verbindung vieler
Stifter, die mit kleineren und größeren Zuwendungen zum
Entstehen und Wachsen des Vermögens "ihrer" Bürgerstiftung
vor Ort beitragen.
Das besondere Potential bei Bürgerstiftungen liegt gerade auch
in der Möglichkeit jedes Einzelnen, neben finanziellen Mitteln
in jeder Höhe, auch durch das Einbringen von Ideen und Arbeitskraft
zum Gelingen beitragen zu können.
Die wesentlichen Merkmale einer Bürgerstiftung sind:
- Eine selbstständige und unabhängige Institution
- die Förderung verschiedener gemeinnütziger und mildtätiger
Zwecke
- in einem geografisch begrenzten, d. h. lokalen oder regionalen
Wirkungsraum
- langfristiger Vermögensaufbau
- offene Organisationsstruktur und Mittelvergabe.
Wo liegt der Unterschied zwischen einer Stiftung und einer
Spende?
Die Stiftung:
Durch eine Zustiftung wird das Vermögen einer bereits bestehenden
Stiftung erhöht. Die Zustiftung fließt dem Kapital dieser
Stiftung zu und darf nicht verbraucht werden. Sie trägt dazu
bei, die Erträge nachhaltig zu vergrößern.
In der Bürgerstiftung Aßlar sind Zustiftungen ab 500,--
€ ausreichend und willkommen.
Die Spende:
Die Spende ist ein ideales Mittel, um ein bestimmtes Anliegen kurzfristig
zu unterstützen.
Anders als eine Zustiftung dürfen Spenden nicht dem Stiftungsvermögen
zugeführt werden, sondern müssen bis zum Ende des nächsten
Jahres ausgegeben werden.
Als Spende ist grundsätzlich jeder Betrag ausreichend und
willkommen.
2. Steuerliche Behandlungen von Zustiftungen und Spenden
Unsere Stiftung ist Steuer befreit.
Wer an sie spendet oder ihr zustiftet, kann diese Zuwendungen ganz
oder teilweise als Sonderausgaben bei seiner Steuererklärung
geltend machen. Damit wird das zu versteuernde Einkommen und mit
ihm die zu zahlende Steuer geringer.
3. Wer kann stiften?
Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also voll geschäftsfähig
ist, aber auch sogenannte juristische Personen wie beispielsweise
Vereine oder Unternehmen, können sich als Stifter betätigen.
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Stiftungsgremien
Die Bürgerstiftung Aßlar ist eine selbstständige,
gemeinnützige Stiftung.
Gemäß ihrer Satzung wird sie geleitet vom Vorstand und
überwacht und mit gestaltet vom Stiftungsrat und der Stiftungsversammlung.
Der Vorstand ist seit Stiftungsgründung im Amt.
Die Aufgaben des Stiftungsrates wurden bis zum 4. Juni 2007 vom
Ältestenrat der Stadt Aßlar übernommen.
In der ordentlichen Mitgliederversammlung vom selben Tag wurde
der Rat neu besetzt.
Mitglieder des Vorstandes:
Amt |
Name |
|
Adresse |
Vorsitzender |
Roland Esch |
|
35614 Aßlar-Berghausen Haupstraße 52 |
Stellv. Vorsitzender |
Marc Kaiser |
Eins A Markt |
35614 Aßlar Walbergraben 4 |
Kassierer |
Matthias Nowack |
Sparkassen Filiale Aßlar |
35614 Aßlar Hauptstraße 18 |
Mitglied |
Christian Schwarz |
Bürgermeister der Stadt Aßlar |
35614 Aßlar Mühlgrabenstr. 1 |
Mitglied |
Erhard Peusch |
|
35614 Aßlar-Werdorf Grabenstr. 9 |
Mitglieder des Stiftungsrates:
Amt |
Name |
Straße |
Ort |
Vorsitzender |
Klaus Schlegel |
Spitzlingsgraben 5 |
35614 Aßlar |
Schriftführer |
Axel Schaaf |
Loher Str. 5 |
35614 Aßlar |
Mitglied |
Bruno Muskat |
Bornstraße 12 |
35614 Aßlar |
Mitglied |
Bernhard Teschler |
Schulstraße 9 |
35614 Aßlar-Werdorf |
Mitglied |
Gert Müller |
Am Fischloch 5 |
35614 Aßlar-Werdorf |
Mitglied |
Katharine Schäfer |
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Historie zur
Gründung der Bürgerstiftung Aßlar
Stadtverordnetenversammlung vom 28. 04. 2003
Gemeinsamer Antrag des Bürgermeisters sowie der Fraktionen
SPD, FWG, CDU, FDP und Bündnis ´90/Die Grünen vom
15.04. 2003
"Erweiterung des Stiftungszweckes der Dr. Hans-Bruns-Stiftung
sowie Leistung einer jährlichen Zustiftung."
Ältestenrat vom 27. 04. 2005
Mitteilung des Bürgermeisters dass der Leiter der Abteilung
Stiftungen des RP Gießen die Zusage eines Referenten hat,
beschlusstechnische Abläufe in den städt. Gremien zu erläutern.
Ältestenrat vom 26. Oktober 2005
Beschluss zur Teilnahme am 1. Stiftertag am 9. 12. 2005 in Wiesbaden.
Ältestenrat vom 01. 02. 2006
TOP 5 für die Sitzung der StV vom 24. 02. 2006
"Vorlage einer Verfassung zur geplanten Bürgerstiftung"
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02. 02. 2006
Empfehlungsbeschluss an den Magistrat zum Abschluss des Stiftungsgeschäftes
auf Grundlage des Verfassungsentwurfes.
Sitzung des Magistrats vom 20. Februar 2006
a) Beschluss zum Abschluss des Stiftungsgeschäfts
b) Beschluss zur Bereitstellung des Grundkapitals in Höhe
von 110.000,-- €
c) Beschluss – Mitteleinstellung im Haushalt in Höhe
von insges. 50.000,-- €
Zur Verfügung Stellung im Sinne eines "fund-matching".
Bei nicht Ausschöpfung der Mittel soll der verbleibende Restbetrag
als weitere Zustiftung auf das Konto der Stiftung überwiesen
werden.
Stadtverordnetenversammlung vom 20. Februar 2006
Mitteilung des Beschlusses des Magistrats vom 20. 02. 2006
03. April 2006 Gründung der Bürgerstiftung Aßlar
Anerkennung der Bürgerstiftung Aßlar durch die Stiftungsaufsicht
bei Regierungspräsidenten Gießen und Überreichung
der Stiftungsurkunde durch Regierungspräsident Schmied.
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